Die unberechtigte Nutzung von Fotografien kann sehr teuer werden. In einem unter Beteiligung der Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren wurde ein Vergleich vor dem Landgericht Köln geschlossen, bei dem für die Nutzung eines einzelnen Fotos ein Schadensersatz von 60.000 € zwischen den Parteien vereinbart worden ist. (LG Köln, Vergleich 16.06.2016, Az. 14 O 151/15) Prämiertes Foto …
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